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Service-Garantie

Eine Servicegarantie enthält ein Versprechen eines Dienstleisters, eine Dienstleistung in einer bestimmten Weise zu erbringen und sagt bei Nichteinhalten der angekündigten Standards konkrete Ersatz- oder Entschädigungsleistungen zu. Sie ist somit ein Mittel, um Vertrauen und Zufriedenheit der Kunden, besonders bei Leistungsmängel oder Störungen, zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Service-Level-Agreement hat eine sehr ähnliche Zielsetzung, ist aber eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister.

Servicegarantien sind abzugrenzen von Qualitäts- bzw. Leistungsversprechen, die lediglich Standards kommunizieren, welche das Unternehmen bemüht ist zu erfüllen, ohne Aussagen zu Entschädigungen bei Mängeln der Dienstleistung zu machen. Solche Versprechen werden etwa unter dem Begriff "Kundencharta" kommuniziert. Ebenso unterscheidet sich eine Garantie von Entschädigungsansprüchen auf gesetzlicher Gewährleistung, da Garantien vom Anbieter freiwillig gegeben werden und über den gesetzlich vorgesehenen Anspruch hinausgehen können.

Allerdings ist die Begriffsverwendung nicht immer einheitlich. Ferner können die unterschiedlichen Formen der Qualitätszusagen auch nebeneinander bestehen. So kann eine Kundencharta umfangreiche Qualitätsversprechen enthalten, von denen nur für einen Teil eine Servicegarantie ausgesprochen wird und wiederum andere Merkmale durch rechtliche Ansprüche abgesichert sind.

Quelle: WIKIPEDIA
 

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Quelle: Ihr derfairepreisde - Team

 

 

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